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8. Nutzung von privaten Laptops im Schulnetzwerk

Die vorangestellten Verordnungen gelten auch für schülereigene Endgeräte, die im Schulnetzwerk betrieben werden. Insbesondere ist darauf achten, dass diese nur mit Zustimmung einer weisungsbefugten Lehrperson in das Schulnetz eingebunden dürfen und die Mindestsicherheitsanforderungen erfüllen (aktiver Virenschutz und Firewall).

9. Schlussvorschriften

Alle Nutzerinnen und Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungs-berechtigten, versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anlage), dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung!

Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am 29.09.2015 nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft.

Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können mit schulordnungsrechtlichen
Maßnahmen geahndet werden und straf- bzw. zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Diese Nutzungsordnung wurde in der Gesamtkonferenz vom 5. September 2014 beschlossen.

 

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pdfNutzungsordnung der Informations - und Kommunikationstechnik an der BBS - Ingelheim 154.26 kB