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Downlload: 

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

seit Kurzem sind in Deutschland Corona-Selbsttests zugelassen. Damit besteht erstmals die Möglichkeit, Selbsttestungen für Schülerinnen und Schüler in Schulen anzubieten.

Regelmäßige Testungen können den Schulbetrieb ergänzend zu den bisherigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen in diesen Zeiten sicherer machen. Deshalb werden allen Schulen in Rheinland-Pfalz zeitnah ausreichend Selbsttests seitens des Landes zur Verfügung gestellt. Nach den Osterferien kann sich jede Schülerin und jeder Schüler sowie das Personal wöchentlich freiwillig in der Schule selbst auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen.

 

Die Selbsttests sind zur Eigenanwendung durch Laien zugelassen. Sie werden unter pädagogischer Anleitung und Aufsicht in der Schule von jeder Schülerin und jedem Schüler selbst durchgeführt. Zur Testung wird ein Teststäbchen ca. 2 cm tief in jedes Nasenloch eingeführt, dort hin- und herbewegt, in eine Testflüssigkeit getaucht und diese anschließend auf einen Teststreifen gegeben. Nach ca. 15 bis 20 Minuten wird das Ergebnis des Tests selbst abgelesen.

Je nach Hersteller können sich die einzelnen Testschritte leicht unterscheiden. Erklärvideos der Hersteller und weitere Informationen zu den verschiedenen an Schulen verwendeten Selbsttests finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/themen/schulenkitas/schule-allgemein/test. 2 Welcher Test an der Schule Ihres Kindes zum Einsatz kommt, erfahren Sie von der Schule.

Die Selbsttests sind ein kostenloses Angebot an Sie und Ihr Kind. Es erwarten Sie keine Konsequenzen, wenn Sie dieses nicht annehmen. Aber je mehr Kinder an dieser regelmäßigen Testung teilnehmen, desto sicherer wird der Schulalltag für Ihr Kind – und für alle anderen.

Die Durchführung der Selbsttests wird in der Schule altersangemessen vorbereitet und begleitet. Sie werden grundsätzlich im vertrauten Klassen- oder Kursverband durchgeführt und in den schulischen Alltag integriert.

Ein etwaiges positives Testergebnis weist auf das Vorliegen einer SARS-CoV-2 Infektion hin, daher kann ihr Kind in diesem Fall nicht weiter am Unterricht teilnehmen. In dieser besonderen Situation wird Ihr Kind altersgerecht sensibel pädagogisch betreut und nicht alleine gelassen. Zugleich werden Sie sofort von der Schule informiert. Gemeinsam mit Ihnen wird entschieden, ob Ihr Kind nach Hause geschickt werden kann oder aus der Schule abgeholt werden muss. In beiden Fällen muss Ihrerseits sichergestellt werden, dass schnellstmöglich ein PoC-Antigentest durch geschultes Personal in einer vom Land beauftragten Schnellteststation (siehe https://corona.rlp.de/de/testen/) durchgeführt wird.

Bestätigt sich dort eine Infektion mit dem Coronavirus, ist Ihr Kind verpflichtet, sich unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Weitere Hinweise erhalten Sie durch die Teststelle. Das positive Testergebnis wird durch die Teststelle an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Parallel dazu müssen Sie die Schulleitung informieren. Die Schulleitung ist ebenfalls verpflichtet, die positiv getestete Person an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.

Fällt der PoC-Test negativ aus, kann Ihr Kind die Schule wieder besuchen. Dazu ist die Bescheinigung über das negative Testergebnis vorzulegen.

Selbstverständlich wird der Schulbetrieb weiterhin von den bewährten Infektionsschutzund Hygienemaßnahmen begleitet sein. Mit dem Einsatz regelmäßiger Selbsttests ist es uns aber möglich, die Sicherheit an der Schule mit Ihrer Unterstützung nochmals zu erhöhen.

Hierzu bitte ich Sie herzlich, auf dem beigefügten Vordruck Ihr Einverständnis gegenüber der Schule zu erklären. Ohne Ihre Zustimmung kann Ihr Kind nicht an der Testung teilnehmen.

Mit freundlichen Grüßen Dr. Stefanie Hubig

Anlagen: