IntroText 20200313 071835Sehr geehrte Schulleitungen,
sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, ist die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler und das Personal seit dem 1. Juli in § 12 der rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) geregelt. Danach ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, die zweimal in der Woche in der Schule mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden oder die zu Beginn des Schultages über einen Nachweis verfügen, dass keine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorliegt.

Mit Blick vor allem auf die mögliche Verbreitung von weiteren SARS-CoV-2- Virusvarianten (VOC) durch Reiserückkehrende wird diese Regelung auch in den ersten beiden Unterrichtswochen nach den Sommerferien vom 30. August bis 10. September 2021 fortgeführt.

Ich bitte Sie daher darum, die Testpraxis in den Schulen auch in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien im bisherigen Umfang fortzusetzen. Ausgenommen davon sind - wie derzeit auch - Personen, die als geimpft oder genesen gelten.

 

Dem Testnachweis in der Schule steht die qualifizierte Erklärung der Eltern, Erziehungs- oder Sorgeberechtigten über das negative Ergebnis eines unter ihrer Aufsicht zuhause tagesaktuell oder am Vortag durchgeführten Tests gleich.

Neben den Testungen spielen nach wie vor auch die bekannten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen eine wichtige Rolle, insbesondere das Tragen der Masken. Hier werden wir sehr genau das Infektionsgeschehen beobachten und darauf basierend entscheiden, ob auch das Tragen von Masken im Schulalltag zumindest temporär und in den Innenräumen erforderlich sein wird. Ich bitte Sie, darauf hinzuwirken, dass die Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag nach den Sommerferien in jedem Fall eine Maske dabeihaben. Auch die Eltern werden nochmals entsprechend unterrichtet.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir alle wünschen uns einen sicheren Start ins neue Schuljahr für Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte. Mit den Testungen und den Hygienemaßnahmen wollen wir weiterhin Sorge dafür tragen, dass Schulen Orte sind, an denen niemand Sorge vor einem erhöhten Infektionsrisiko haben muss.

Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Raimund Leibold